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Vermögensübertragung, Testament

Nur in ganz wenigen Bereichen des Steuerrechts lässt sich die Steuerbelastung durch Gestaltung so sehr reduzieren, wie bei vorgezogenen Vermögensübertragungen durch Schenkungen und erbrechtlichen Gestaltungen.

Allerdings sind Steuererparnisse abzuwägen gegen den Verlust von Verfügungsmöglichkeiten. Etwa durch die Vereinbarung eines Nießbrauchsrechtes kann das wirtschaftliche Eigentum erhalten werden.

Ohne Testament ergibt sich die Erbfolge aus dem Gesetz. Um beurteilen zu können, ob eine solche Verteilung des Vermögens im Sinne des Erblassers ist, muss man die gesetzliche Erbfolge kennen und mit dessen Vorstellungen abstimmen.

Der Unternehmer ohne Testament riskiert leider häufig den Fortbestand seines Lebenswerks.

Wenn es auch nicht immer angenehm ist, sich mit der eigenen Endlichkeit zu befassen, die Regelung der Nachfolge vermeidet zumindest ungewollte Ergebnisse, befreit und beruhigt.

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