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Selbstanzeige

Inhalt

Eine steuerliche Selbstanzeige ist ein wirksames Instrument, um nachträglich steuerliche Unregelmäßigkeiten zu korrigieren und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in § 371 der Abgabenordnung geregelt und stellt eine Besonderheit im deutschen Strafrecht dar: Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine bereits vollendete Steuerhinterziehung durch eigenes Zutun straffrei gestellt werden.
 
Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind hoch. Es bedarf der vollständigen und richtigen Offenlegung aller relevanten Sachverhalte. Gerade bei komplexen oder umfangreichen Fällen ist eine strukturierte und sorgfältige Vorgehensweise unerlässlich. Die Erfahrung zeigt, dass häufig mehrere Gespräche von Nöten sind, um alle relevanten Informationen zusammenzutragen. In dieser oft belastenden Situation ist es wichtig, dass Sie sich auf einen vertrauensvollen und diskreten und kompetenten Umgang verlassen können.
 
Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur abschließenden Klärung mit den Finanzbehörden. Unser interdisziplinäres Team aus erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und – bei Bedarf – weiteren Fachleuten steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, klären alle rechtlichen und steuerlichen Fragen und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, Sie persönlich und kompetent durch alle Verfahrensschritte zu führen und Ihnen die notwendige Sicherheit zu geben.
 
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und gemeinsam den bestmöglichen Weg zu finden.

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